Heute ist das Urteil gegen Pirate Bay ergangen (siehe – z.B. – Süddeutsche Zeitung).
Aber Urheberrechtsverletzungen gibt es auch durch so einige Medienunternehmen, die „hochseriös“ sind (oder vorgeben zu sein?).
Ich musste das heute feststellen.
Ich habe mittels eines Nachverfolgungstools geprüft, ob Bilder, die aus dem Bestand meiner Agentur runtergeladen worden waren (und für die keine Honorierung und kein Verwendungsnachweis erfolgt war) ggf. im Internet verwendet worden sind.
Und siehe da: ich wurde zuhauf fündig bei den Online-Ausgaben einer ganzen Reihe deutscher Zeitungen!
Im nachfolgenden Bild habe ich natürlich alle Angaben zum Verlag unkenntlich gemacht.
Da wird beispielsweise zum 50-jährigen Jubiläum des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 23. Februar ein Bild runtergeladen und am 24. Februar dreimal in der Online-Ausgabe einer Tageszeitung verwendet. Und zwar genau das Foto, das ich auch in meinem Post zu diesem Jahrestag verwendet hatte! Die Redaktion hat Geschmack. Ist ja auch ein Spitzenfoto des Kollegen Hermann Lersch.
Nur: bis dato keine Honorierung!
Was denkt sich die Redaktion bei sowas? Daß ich Bilder zum Verschenken habe? Daß mein Fotograf und ich Wohltäter für „notleidende“ Verlagshäuser sind?
Die Rechtslage sieht aber so aus (ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung ganz ungemein!), daß hier durchaus ein Straftatbestand gegeben sein kann (nach § 106 UrhG). Und den § 97 UrhG gibt es da auch noch (Schadenersatz und so, gell).
Ich habe jedenfalls fast den ganzen heutigen Tag damit verbracht, die nicht gezahlten Honorare den Übeltätern in Rechnung zu stellen. Da kommt ganz schön was zusammen. So viel, daß mein Mecom-Pool einen Monat lang bezahlt ist.
Mal sehen, ob sich jemand „drücken“ will. Wird aber nicht klappen, denn wenn sich da einer versucht rauszuwinden, dann werde ich auf den o.g. § 106 UrhG aber ziemlich deutlich hinweisen!
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23. März 2010 um 2:32 pm |
Hallo, zusammen, dies isz ein sehr interessnater Beitrag, leider wird dieu urheberrechtsverletzung immer weiter von den Verlagen betriebn.
Nur druch massive Klagen gegen die Urheberrechtsverletzungen wird man evtl die „Hürde“ für den Bilderklau etwas höher setzen können.
Mit welchem Tool kann man den seine Bilder, die ggf geklaut wurden im Netz finden ?!
Gruß
Martin
23. März 2010 um 3:39 pm |
Hallo,
wer seine Bilder bei Mecom-Multimedia hostet, der hat mit Mecom-Monitoring ein nützliches Werkzeug, die Verwendung seiner Bilder im Internet zu überwachen.
Ich bin da schon manchem „schwarzen Schaf“ auf die Schliche gekommen.
17. November 2009 um 9:04 pm |
[…] Kein Unrechtsbewußtsein mehr? […]
15. September 2009 um 10:55 pm |
Hallo,
die Technik mit dem Rechnungen schreiben übernehme ich jetzt wohl auch. Früher habe ich immer gedacht, man kann ja nicht einfach jemand eine Rechnung schicken. Aber es ist wohl der einzige Weg der funktioniert.
Hier habe ich mal einen Fall von mir aufgeschrieben.
http://werbefotograf.wordpress.com/2009/08/23/bilderdiebstahl-unerlaubte-nutzung/
Viele Grüße
Dirk