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Südwestpfalz: Wenn der Denkmalschutz noch mehr als total versagt

28. Oktober 2009

Gerade habe ich in meinem letzten Beitrag noch was zur Verantwortung gegenüber einem Erbe geschrieben …

Anderen scheint ihr Erbe nicht so wichtig zu sein, auch dann nicht, wenn es sich um ein zeitgeschichtliches und ganz besonders bedeutendes kulturelles Erbe handelt.

Ein Kulturdenkmal wird abgerissen!

Ein Kulturdenkmal wird abgerissen!

Das war einmal ein spätbarocker stattlicher und prachtvoller Mansardenbau aus dem Jahr 1788. Das Herrenhaus auf dem Felsenbrunnerhof im Landkreis Südwestpfalz. Und stand auf der Denkmalliste. Denn es ist (jetzt muß man sagen: war) eines der letzten architektonischen Zeugnisse aus der Zeit des Landgrafen Ludwig XI.

Denn auch in dessen ehemaliger Garnisonsstadt Pirmasens ist nicht mehr viel aus dieser Zeit zu finden.

Grenadierhaus Pirmasens

Auch dort wurde, was der Zweite Weltkrieg verschonte, systematisch plattgemacht. Die noch in den 60-ern typischen Reihen von Grenadierhäusern in der Schäferstraße mußten der Verkehrsplanung für die „Ader“ der Stadt weichen.

Und nun hat es das Jagdschloß auf dem Felsenbrunnerhof getroffen.

FELSENBRUNNERHOF

Hier ist es ...

Es wurde aus der Denkmalliste genommen und wird nun abgerissen. Besitzer und potentieller Käufer konnten sich nicht über einen Verkauf des leerstehenden Hauses einigen!

Als ich sah, daß der Dachstuhl abgerissen wurde, dachte ich noch: Ja, super, wird das endlich wieder restauriert. Bin ich froh, zumindest das fotografiert zu haben, denn ich habe das Gebäude früher – leider – nie fotografiert! Es war so selbstverständlich und vertraut in der Nachbarschaft. Irgendwann wollte ich es mal ablichten. Wenn es mal wieder einen Anstrich gehabt hätte.

Und dann das. Es wird abgerissen. Ein Denkmal ist plötzlich keines mehr.

Noch im April wurde um das Gebäude gekämpft:

Ein wirklich altes Gebäude, des den Krieg überstanden hat und ein wirklich wichtiges Denkmal für die Region Pirmasens ist, ist es nun nicht mehr weil sich amtlichen Denkmalschützer nicht über ihre Aufgabe im Klaren sind.

„Denkmalschutz wird für Abriss aufgehoben“, PZ-Bericht vom 16. April 2009.

Wenn nun auch noch das letzte Herrenhaus aus der Landgrafenzeit tatsächlich aus der Liste genommen wird, muss sofort ein Aufhebungsverfahren für das Beschäftigungsverhältnis der Denkmalschützer im Kreis eingeleitet werden. Man braucht diese ja nicht mehr, da sowieso bald nichts Schützenswertes mehr da sein wird, was am Ende den Landrat ja auch sehr freuen dürfte, er hält ja auch nichts von Denkmalschutz, was er vor kurzem deutlich zu verstehe gab.

Aber es handelt sich auf dem Felsenbrunnerhof ja nicht um irgendein Haus, sondern um eines der wichtigsten Denkmale im Landkreis und der Stadt Pirmasens. Da sich das Wirken der Denkmalschützer wie eine Blutspur durch die Westpfalz zieht – Weiße Kaserne, Loeservilla, Ixheimer Hammer, Renaissancehaus Hengstbach, Felsenbrunnerhof – müsste dieser unglaubliche Vorgang für Historiker ein Graus sein. Wir vermissen aber das laute Aufschreien, auch der Pirmasenser Stadtspitze, schließlich wird der Landgraf allenthalben als Aushängeschild benutzt.
Bisher haben das Landesdenkmalamt und die untergeordnete Stellen beim Landkreis Südwestpfalz und der Stadt Pirmasens bei der geringsten Schwierigkeit, auf wessen Veranlassung auch immer, alles aus der Liste genommen. Dafür werden die amtlichen Denkmalschützer aber nicht bezahlt. Oder sollte es wirklich Aufgabe des amtlichen Denkmalschutzes sein, alles vergammeln zu lassen, bis es abgerissen werden kann. Es gibt genügend Beispiele für solches Wirken in der Vergangenheit. Man muss also auf Landesebene der verantwortlichen Denkmalpflegerin klar machen, wenn der Felsenbrunner Hof unter den gegenwärtigen Bedingungen abgerissen wird, dass sie dann untragbar wird.

Da das Gebäude eindeutig denkmalgerecht sanierungsfähig ist, könnte das Herrenhaus nur wegen einer nachgewiesenen wirtschaftlichen Unzumutbarkeit abgerissen werden, und zwar als Denkmal. Die Praxis, den Denkmalschutz aufzuheben, um ein Objekt abreißen zu können, ist illegal, das korrekte Verfahren sieht anders aus.

Es ist Aufgabe von Frau Enders, dafür zu sorgen dass

a) sofortige Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden,
b) eine Ermittlung der Kosten einer Gesamtsanierung erfolgt und
c) entsprechende Zuschussanträge gestellt werden.

Außerdem sollte man überlegen, ob sich nicht ein Käufer für dieses tolle Objekt findet. Der BUND könnte einen entsprechenden Interessenten „liefern“.
Die bundesweit in der Denkmalpflege gängige Praxis hat auch im Landkreis Südwestpfalz angewendet zu werden. Denn wenn dieses System Schule machen würde, hätte dies unabsehbare Folgen für die bundesweite Denkmalpflege. Auch unsere Politiker sollten mehr zu unserer Geschichte stehen und nicht alles, was alt ist, einfach abreißen lassen. Dadurch werden unsere Dörfer und Städte gesichtslos.

gez. Walter Stutterich,

BUND Kreisgruppe Pirmasens
BOLZG / BOLZG

Quelle:
Verlag: Adolf Deil GmbH & Co. KG
Publikation: Pirmasenser Zeitung
Datum: Nr.97
Datum: Montag, den 27. April 2009
Seite: Nr.9

Umsonst. Der Felsenbrunnerhof wird gesichtslos! Und geschichtslos.