AGB – Honorare – sonstige Leistungen
Auf dieser Seite finden redaktionelle Verwender unseres Materials unsere Konditionen.
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Unsere Preisliste sonstige Leistungen (z.B. Downloadgebühren)
Wir geben keine Verwendungsfreigaben für Honorarkonditionen, die nicht – als nicht zu unterschreitendes Minimum – die Sätze des TV für arbeitnehmerähnliche Freie Journalisten an Tageszeitungen beinhalten (nachstehend die Sätze 2009).
Texthonorare:
Unsere redaktionellen Verwender werden um Beachtung gebeten.
Die Honorare für nicht-redaktionelle und werbliche Verwendungen unterliegen freier Vereinbarung und sind vorab ausschließlich schriftlich zu vereinbaren.
Honorare für TV-Einblendungen (Fotos):
- Einblendung (öffentlich-rechtl. und privat) bis 10 Sekunden: Euro 135,–
- Wiederholung: plus 50%: Euro 72,50 = Gesamthonorar: Euro 207,50
- Zusätzlich Internet: Wiederholungshonorar plus 20%: Euro 27,– = Gesamthonorar: Euro 234,50
Honorare für Film-Material:
Unsere Honorare für Video-Clips und sonstiges Filmmaterial unterliegen freier Vereinbarung. Unser Mindesthonorar liegt z.Z. bei Euro 150,– für Footage (60 Sekunden).
Siehe auch:
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